[ Auszug: Die Vollziehung einer Auflage können der Erbe, der Miterbe und derjenige
verlangen, welchem der Wegfall des mit der Auflage zunächst Beschwerten
unmittelbar z ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]